Vorschriften bestimmen die Anforderungen an Batterietests

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Die Herausforderung

  • Aufgrund der Unbeständigkeit der kompakten Energie sind die meisten Batterien, die in diesen tragbaren Produkten verwendet werden, offiziell als Gefahrgut eingestuft und ihr Transport ist daher geregelt.
  • Die Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und die entsprechenden Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) sowie der International Maritime Dangerous Goods (IMDG)-Code enthalten
    Vorschriften, die den Transport dieser Stoffe regeln.
  • Das UN Manual of Tests and Criteria enthält die erforderlichen Tests (T1-T8), die für jede Zelle und Batterie einer bestimmten Bauart einmal durchgeführt werden müssen und vor dem Versand abgeschlossen sein müssen.

Die Lösung

  • Lansmont bietet komplette, schlüsselfertige Lösungen für T3- (Vibration), T4- (Schock), T6- (Stoß) und Falltests an, die die gesetzlichen Anforderungen an Leistung und Wiederholbarkeit erfüllen.
  • Die Zertifizierungsdienste für Gerätebediener von Lansmont erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Mitarbeiterschulung und zertifizieren gleichzeitig die eingebetteten Fachkenntnisse Ihrer Bediener.